Swissbau Basel 2026 – Reparieren statt Ersetzen als gelebte Praxis

Swissbau Basel 2026 – Reparieren statt Ersetzen als gelebte Praxis

Ein Nachbericht von Dominic Duer, Geschäftsführer GLASSRESQ

Praxisnaher Messeauftritt von GLASSRESQ und SMARTRESQ

Die Swissbau 2026 in Basel war für GLASSRESQ und SMARTRESQ ein voller Erfolg. Nicht wegen Messelautstärke oder Hochglanzinszenierung, sondern wegen Substanz. Wegen echter Gespräche. Wegen sichtbar funktionierender Handwerksarbeit. Und wegen eines klaren Signals aus dem Markt: Sanieren statt Ersetzen ist kein Randthema mehr, sondern ein ernstzunehmender Lösungsansatz für Bauherren, Planer, Ausführende und Immobilienverantwortliche.

Unser Messeauftritt war bewusst praxisnah konzipiert. Keine abstrakten Versprechen, keine Renderings, keine theoretischen Nachhaltigkeitsclaims. Wir haben live gezeigt, was möglich ist. Glas, Metall, Holz, Kunststoff. Kratzer, Funkenflugschäden, Verätzungen, Druckstellen, Oberflächenfehler. Schäden, die im Alltag von Bauprojekten entstehen und oft reflexartig zum Austausch führen. Genau hier setzen wir an.

Sanierungen live vor Ort

Während der gesamten Messe haben wir Sanierungen direkt vor Ort durchgeführt. Sichtbar. Nachvollziehbar. Ohne Schnitte. Ohne Tricks. Besucher konnten den kompletten Prozess verfolgen: vom beschädigten Bauteil bis zur technisch und optisch einwandfreien Oberfläche. Die Reaktionen waren eindeutig. Überraschung. Interesse. Skepsis, die sich in Zustimmung wandelte. Viele Gespräche begannen mit der Frage, ob das wirklich hält. Sie endeten mit konkreten Projektbeispielen und belastbaren Zahlen.

 

 

Besucherreaktionen und Marktresonanz

Was besonders auffiel: Das Publikum war vorbereitet. Architekten, Bauleiter, Investoren, Facility Manager. Sie kamen nicht mehr mit der Frage, ob Reparatur möglich ist, sondern wann sie sinnvoller ist als Ersatz. Genau diese Verschiebung ist entscheidend. Wirtschaftlichkeit, Zeitersparnis und Nachhaltigkeit werden nicht mehr getrennt betrachtet. Sie greifen ineinander.

 

GLASSRESQ und SMARTRESQ – Lösungen für den Bestand

GLASSRESQ steht für Glas- und Oberflächensanierung auf industriellem Niveau. Unsere Verfahren sind entwickelt für reale Baustellenbedingungen, nicht für Laborumgebungen. Staubarm. Effizient. Reproduzierbar. In vielen Fällen bis zu 90 Prozent günstiger als ein Austausch. Vor allem aber: sofort verfügbar. Kein Warten auf Neuteile, keine Lieferketten, keine Stillstände.

SMARTRESQ ergänzt diesen Ansatz konsequent. Fenster- und Türprofile aus Aluminium, Stahl, Holz oder PVC lassen sich instand setzen, ohne den Rahmen zu demontieren. Gerade im Bestand ist das ein entscheidender Vorteil. Erhalt statt Rückbau. Reparatur statt Entsorgung. Diese Logik ist technisch ausgereift und wirtschaftlich belegt.

Hohe Besucherinteraktion und praxisnahes Gewinnspiel

Das Interesse an unserem Stand war konstant hoch. Nicht punktuell, sondern über alle Messetage hinweg. Viele Besucher kamen gezielt zurück, brachten Kollegen mit, stellten Detailfragen. Das zeigt, dass das Thema nicht nur Neugier erzeugt, sondern Relevanz besitzt. Besonders auffällig war der Zuspruch aus dem Bereich Bestandssanierung, Hotellerie, öffentliche Bauten und hochwertige Wohnprojekte.

Ein weiterer Schwerpunkt war unser Gewinnspiel, das wir bewusst nicht als reines Marketinginstrument verstanden haben. Die Teilnahmezahlen waren hoch, die Rückmeldungen konkret. Die Preise wurden inzwischen an die Gewinner versendet. Entscheidend war nicht der Anreiz, sondern der Austausch, der daraus entstanden ist. Kontakte, die bleiben. Gespräche, die weitergeführt werden.

Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Marktentwicklung

Die Swissbau ist ein Spiegel der Branche. Was dort diskutiert wird, kommt im Markt an. In diesem Jahr war deutlich zu spüren, dass der Nachhaltigkeitsbegriff an Schärfe gewonnen hat. Weniger Symbolik, mehr Umsetzbarkeit. Weniger Absichtserklärungen, mehr operative Lösungen. Sanierung passt exakt in diese Entwicklung. Sie spart Ressourcen, reduziert CO₂, verkürzt Bauzeiten und senkt Kosten. Nicht theoretisch, sondern messbar.

Als Geschäftsführer sehe ich diese Entwicklung nicht als Trend, sondern als notwendige Korrektur. Der reflexhafte Austausch von Bauteilen ist weder wirtschaftlich noch ökologisch zeitgemäß. Reparatur ist kein Kompromiss, sondern eine qualifizierte technische Entscheidung. Voraussetzung ist Know-how, Erfahrung und ein klarer Qualitätsanspruch. Genau dafür steht GLASSRESQ.

Sanieren wird Standard

Mein persönliches Fazit zur Swissbau 2026 ist klar: Die Branche ist weiter als ihr Ruf. Die Bereitschaft, neue Wege zu gehen, ist vorhanden. Was fehlt, sind oft belastbare Beispiele. Diese Beispiele liefern wir täglich. Auf Baustellen. In Bestandsobjekten. Unter realen Bedingungen.

Ich bin überzeugt, dass sich der Fokus weiter verschieben wird. Sanieren statt Austauschen wird nicht nur akzeptiert, sondern erwartet werden. Nicht als Ausnahme, sondern als Standardprüfung. Diese Entwicklung werden wir aktiv mitgestalten. Mit Handwerk. Mit Technik. Mit Verantwortung.

Die Swissbau 2026 hat gezeigt, dass dieser Weg richtig ist.

Vielen Dank an alle die uns besucht haben.
Euer Dominic Duer

Beurteilung von Glaskratzern und -schäden nach Schweizer Normen

Beurteilung von Glaskratzern und -schäden nach Schweizer Normen

Prüfbedingungen nach SIGAB und SIA 118/272 (Sichtprüfung)

In der Schweiz werden Glasoberflächen nach klar definierten Kriterien visuell geprüft, um Kratzer oder andere Schäden zu bewerten. Gemäß SIGAB-Richtlinie 006 („Visuelle Beurteilung von Glas am Bau“) und den Baustandards (u.a. SIA 118) erfolgt die Abnahme mittels optischer Sichtprüfung unter festgelegten Bedingungen:

  • Betrachtungsabstand:

Etwa 3 Meter Abstand von der Glasfläche. Ist der Raum kleiner (z.B. schmale Flure oder Badezimmer), wird die vorhandene Raumtiefe als Distanz genutzt.

  • Lichtverhältnisse:

Diffuses Tageslicht oder normales Raumlicht; keine direkte Sonneneinstrahlung oder gezielte Beleuchtung, insbesondere kein Streiflicht, das Mängel unnatürlich hervorhebt. Die Prüfung findet idealerweise bei bedecktem Himmel statt (bzw. gleichmäßiger Innenbeleuchtung).

  • Betrachtungswinkel:

Senkrecht zur Glasoberfläche von der Hauptansichtsseite aus. Bei durchsichtigen Verglasungen (z.B. Trennwänden) wird nach Möglichkeit von beiden Seiten geprüft. Geringe Abweichungen bis etwa 30° zur Senkrechten sind zulässig, um die Scheibe im üblichen Nutzungswinkel zu betrachten.

  • lSauberkeit und Markierung:

Die Glasscheiben müssen sauber sein; eventuelle Beanstandungen dürfen nicht vorab markiert werden, damit die Beurteilung unbeeinflusst bleibt.

Diese Prüfbedingungen entsprechen den allgemein anerkannten Regeln. Auch SIA Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) schreibt eine solche Sichtprüfung vor. Kleine Kratzer oder ähnliche Spuren, die unter den obigen Bedingungen aus 3 m Entfernung nicht erkennbar sind, gelten demnach nicht als Mangel.

Die Abnahme von Glasarbeiten erfolgt also nach dem Kriterium der normalen Nutzungssicht: Was der Betrachter aus üblichem Abstand bei normalem Licht nicht sieht, wird toleriert.

Geltungsbereich: Alle Glasflächen (auch innen)

Die beschriebenen Beurteilungskriterien gelten für alle bauüblichen Glasflächen, egal ob innen oder aussen. Die SIGAB-Richtlinie 006 erfasst das gesamte Spektrum von Bauglas, darunter Fenster- und Fassadenglas, aber eben auch Innenverglasungen wie Spiegel (Silberspiegel), Duschabtrennungen, Glastüren oder Büro-Trennwände aus Glas. Somit wird z.B. ein Badezimmerspiegel oder eine Glasduschwand nach den gleichen Prinzipien beurteilt wie eine Fassadenscheibe. Natürlich ist bei kleinen Innenräumen der Prüfabstand entsprechend der Raumgrösse angepasst (siehe oben). Entscheidend ist, dass die Beurteilung unter den üblichen Betrachtungsbedingungen der jeweiligen Nutzung erfolgt, bei Spiegeln also aus typischer Abstand im Raum, bei Glastrennwänden von beiden Seiten etc. Auch Beschichtungen oder Tönungen werden berücksichtigt: man prüft stets von der Seite, von der aus die Glasscheibe primär genutzt bzw. betrachtet wird.

Für alle Glasarten und -produkte (Floatglas, ESG, VSG, Isolierglas, beschichtetes Glas etc.) existieren in der Richtlinie spezifische Toleranzwerte, aber die grundlegenden Sichtprüfungs-Bedingungen bleiben gleich. Kurz gesagt: Überall dort, wo Glas im Bau eingesetzt wird, ob Fenster, Türverglasung, Spiegel oder Duschkabine, gelten diese Schweizer Bewertungsmassstäbe.

Kriterien: Schaden oder tolerierbarer Schönheitsfehler?

Ob ein Kratzer oder anderer Befund als Schaden (Mangel) einzustufen ist, hängt von Grösse, Anzahl und Sichtbarkeit des Fehlers ab. Die SIGAB-Norm unterscheidet verschiedene Fehlerarten und definiert Zulässigkeiten (Toleranzen) je nach Ausprägung und Position auf der Scheibe (Hauptsichtzone vs. Randbereich). Im Folgenden die wichtigsten Richtlinien zur Beurteilung:

Haarkratzer (sehr feine Kratzer): Als Haarkratzer bezeichnet man mikroskopisch feine Kratzer, die mit dem Fingernagel nicht spürbar sind und nur bei direktem Streiflicht auffallen. Solche feinen, vereinzelten Kratzer gelten in der Regel als tolerierbar, solange sie nicht gehäuft auftreten und unter den normalen Prüfbedingungen (3 m, diffuses Licht) praktisch unsichtbar bleiben. Sie stellen also meist keinen Schaden dar, sondern werden als optisch vernachlässigbar eingestuft.

Kratzer mittlerer Intensität: Dies sind Kratzer, die man mit dem Fingernagel gerade spüren kann und die bei der standardmässigen Prüfung erkennbar werden. Einzelne mittelstarke Kratzer sind bis zu einer begrenzten Länge noch zulässig. In der Hauptzone einer Scheibe dürfen z.B. einzelne Kratzer solcher Art nur einige Zentimeter lang sein, in der Randzone etwas länger, ehe sie als Mangel gelten. Ausserdem darf die Summe aller Kratzer in einem Feld gewisse Gesamtlängen nicht überschreiten. Sind mehrere mittlere Kratzer vorhanden, werden ihre Längen addiert und ebenfalls limitiert toleriert (in größeren Scheiben etwas mehr als in kleinen). Vereinfacht gesagt: kurze, vereinzelte Kratzer mittlerer Stärke können akzeptabel sein, aber häufen sie sich oder werden sie länger, gelten sie als Schaden.

Tiefe bzw. schwere Kratzer: Kratzer schwerer Intensität sind deutlich fühlbar, können abgeplatzte Ränder haben und sind aus jedem Winkel sofort erkennbar. Solche Kratzer werden kaum toleriert. Bereits ein einzelner tiefer Kratzer, der mit blossem Auge bei diffusem Licht auffällt, stellt in der Regel einen nicht akzeptablen Mangel dar. Die Norm erlaubt hier allenfalls sehr kurze Längen (z.B. < 2–3 cm) in Ausnahmefällen. Praktisch bedeutet das: ein grober Kratzer, der ins Glas eingeschnitten ist oder weiße „Schlieren“ hat, gilt klar als Schaden, der beseitigt werden muss (etwa durch Auspolieren oder Scheibentausch).

Punktförmige Fehler (Einschlüsse, Spritzer, Einbrennpunkte): Unter diese Kategorie fallen kleine Punkte, Bläschen oder Flecken im Glas. Sie können aus der Produktion stammen (z.B. kleine Luftblasen, Einschlüsse) oder erst vor Ort entstehen, etwa Farbspritzer oder durch Flexarbeiten eingebrannte Metallpartikel auf der Oberfläche. Zulässig sind sehr kleine Punkte bis ~0,5 mm praktisch unbegrenzt, da sie mit bloßem Auge kaum wahrnehmbar sind. Auch einzelne Punkte um ~1 mm sind normalerweise kein Mangel, sofern sie vereinzelt bleiben (nicht mehr als 3–4 Stück auf engem Raum). Grössere Punkte um ~2 mm Durchmesser dürfen in der Hauptzone nur in geringer Anzahl vorkommen (z.B. maximal 3 Stück bei kleinen Scheiben). Alles darüber hinaus, insbesondere Punkte >3 mm, ist in der Hauptsichtzone nicht zugelassen und würde als Schaden beanstandet. Ein Einbrennpunkt durch Flexarbeiten (Schweiss-/Schleiffunken, die ins Glas eingebrannt sind) erzeugt meist einen dunklen, rauen Fleck. Bereits aus 3 m Abstand können solche Spritzer auffallen, da sie das Licht anders reflektieren. In der Praxis gilt: Sichtbare Einbrennpunkte sind nicht tolerierbar, zumal sie das Glas irreversibel schädigen. Häufig können solche Einbrandmarken durch ein Auspolieren vollständig entfernt werden.

Kantenbeschädigungen (Glasmuscheln): Hiermit sind kleine Absplitterungen am Glasrand gemeint, oft halbmondförmig („Muscheln“). Solche Randmuscheln können z.B. beim Zuschneiden oder durch einen Schlag auf die Kante entstehen. Im verdeckten Randbereich einer Verglasung (der Falz, der später im Rahmen sitzt) sind kleine, flache Abplatzungen meist akzeptabel, solange die Statik nicht beeinträchtigt ist. Befindet sich eine Absplitterung jedoch im sichtbaren Bereich der Scheibe (also ausserhalb der Rahmenabdeckung), wird sie wie ein punktförmiger Fehler beurteilt. Kleinere Abplatzungen könnten unter die oben genannten Toleranzen für Punkte fallen – grosse oder auffällige „Muscheln“ in der Sichtfläche stellen hingegen einen Mangel dar und sind unzulässig. Ein deutlich sichtbarer Ausbruch am Rand der freien Glasfläche würde demnach als Schaden gelten und z.B. beim Bauabnahmetermin beanstandet werden.

Zusammenfassung für die Praxis:

Massgeblich ist, ob ein Kratzer oder Fleck unter normalen Betrachtungsbedingungen ins Auge fällt. Nach Schweizer Norm gilt ein Glas als einwandfrei, wenn etwaige Makel nur bei bewusstem Suchen unter ungünstigem Licht sichtbar werden. Nicht jeder feine Kratzer ist also ein Schaden. Insbesondere kleinste Kratzer oder Oberflächenspuren, die aus 3 m Distanz bei diffusem Licht nicht erkennbar sind, gelten nicht als Mangel. Kunden sollten informiert werden, dass eine absolut lupenreine Glasfläche in der Baupraxis kaum realistisch ist, minimale Punkte oder Haarkratzer können auftreten, liegen aber im Toleranzbereich der Norm. Als Schaden zu werten sind hingegen all jene Kratzer und Beschädigungen, die offensichtlich sichtbar sind und die festgelegten Toleranzen überschreiten. In solchen Fällen besteht ein Reklamationsgrund, und die Scheibe muss entweder nachgebessert (z.B. professionell poliert) oder, falls die Beeinträchtigung zu stark ist, ersetzt werden.

Diese klare Richtlinie nach SIGAB und SIA stellt sicher, dass sowohl Handwerker als auch Kunden eine einheitliche Basis zur Beurteilung von Glasfehlern haben und objektiv entscheiden können, ob es sich um einen behebbaren Schaden handelt oder um ein hinzunehmendes optisches Merkmal.

Quellen: Die obigen Informationen basieren auf der SIGAB-Richtlinie 006 „Visuelle Beurteilung von Glas am Bau“ (Ausgabe 2015/2024), den Schweizer Normen (SIA 118 und SIA 331) sowie branchenüblichen Toleranzangaben. Diese Richtlinien werden von Schweizer Glasfachverbänden und Herstellern (z.B. Flachglas Schweiz, Glas Trösch) empfohlen und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Fensterbauer explizit genannt. Sie dienen als anerkannte Grundlage, um Glasoberflächen fair und einheitlich zu bewerten und unseren Kunden transparent zu machen, wann ein Kratzer ein echter Schaden ist und wann nicht.

Arten von Glasschäden – ein Überblick

Glas kann auf unterschiedliche Weise beschädigt werden, beispielsweise durch mechanische Einflüsse, chemische Substanzen oder plötzliche Temperaturschwankungen. Je nach Ursache entstehen dabei verschiedene Schadensbilder: feine Kratzer auf der Oberfläche, matte Verätzungen oder sogar Risse und Sprünge im Glas. Für eine erste Einschätzung ist es wichtig, diese häufigen Glasschäden zu kennen und voneinander unterscheiden zu können.

Unser PDF „Arten von Glasschäden bietet Ihnen dazu eine übersichtliche Orientierungshilfe. Darin erklären wir die gängigsten Schadensarten, ihre typischen Merkmale und jeweiligen Ursachen. So können Sie leichter erkennen, ob es sich bei Ihrem Glasschaden um einen oberflächlichen Kratzer, eine chemische Verätzung oder einen tieferen Riss im Glas handelt und den Schaden besser einordnen.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihren Glasschaden einschätzen lassen? Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie können sogar gleich ein Foto Ihres Glases hochladen. Wir melden uns schnell und zuverlässig bei Ihnen!

Bauherren Podcast Schweiz mit Marco Fehr – Folge 231

Bauherren Podcast Schweiz mit Marco Fehr – Folge 231

Von Podcast-Gast Brian Heussen, zuständig für Vertrieb und Marketing bei Axis Project, erfährst du…

  • …was zurzeit die häufigsten Aufträge der Firma sind,
  • …welche Materialien sich für Baukosmetik besonders eignen,
  • …wie das Ausbessern einer Holztüre abläuft,
  • …aus welchen Fachbereichen die Mitarbeiter bei Axis Projekt stammen und
  • …was das bisher aufregendste Projekt des Unternehmens war.

 

Bauherren Podcast Schweiz mit Marco Fehr – Folge 165

Bauherren Podcast Schweiz mit Marco Fehr – Folge 165

Du erfährst in dieser Folge unter anderem:

  • Inwiefern Bauherren und Architekten Schäden vorbeugen können
  • Wieso eine Zwischenabnahme die Schadensregulierung erleichtert
  • Wie Axis genau arbeitet und mit welchen „Notfällen“ sie zu tun haben
  • Ob es Schäden gibt, die selbst den Experten Probleme machen
  • Wie du Dominics Fachwissen für dein Bauvorhaben nutzen kannst
  • Welche Materialien überhaupt zur Instandsetzung geeignet sind
  • Wie man für diesen speziellen Beruf neue „Oberflächenretter“ findet