Checkliste für Bauleiter: Glasflächen vor der Abnahme systematisch prüfen

Checkliste für Bauleiter: Glasflächen vor der Abnahme systematisch prüfen

Die letzten Wochen vor der Bauabnahme sind oft die intensivsten. Während die Gewerke zum Endspurt ansetzen, müssen Sie als Bauleiter sicherstellen, dass jedes Detail der Qualität entspricht, die bestellt wurde. Glas ist dabei ein besonders undankbares Material: Es ist eines der teuersten Bauteile und gleichzeitig extrem anfällig für Schäden in der finalen Reinigungsphase. Nichts ist ärgerlicher als eine Reklamation durch die Bauherrschaft, wenn die Rechnungen bereits bezahlt sind.

Um Ihnen diese kritische Phase zu erleichtern, haben wir von Polygon Smart Repair einen Leitfaden zusammengestellt. So prüfen Sie Glasflächen effizient und fachlich fundiert.

Die Physik der Wahrnehmung: Wann ist ein Mangel ein Mangel?

Bevor Sie die Checkliste zücken, ist die Umgebung entscheidend. Glas darf niemals bei direkter Sonneneinstrahlung beurteilt werden, da die Reflexionen viele Schäden unsichtbar machen. Ideal ist diffuses Tageslicht oder ein bewölkter Himmel. Die Beurteilung erfolgt laut SIA-Norm aus einer Distanz von ca. 2 bis 3 Metern bei senkrechtem Blickwinkel.

Ihre 5-Punkte-Checkliste vor Ort

  • Die richtige Distanz einhalten
    Betrachten Sie die Scheiben systematisch von oben nach unten. Was aus 3 Metern Entfernung bei normalem Raumlicht nicht sichtbar ist, gilt oft nicht als Mangel. Aber Achtung: In exklusiven Objekten sind die Erwartungen der Bauherren oft höher als die Norm – hier ist Fingerspitzengefühl gefragt.
  • Mechanische Schäden aufspüren
    Suchen Sie nach Kratzern, Schrammen oder punktförmigen „Pittings“ (Einschlägen). Nutzen Sie im Zweifelsfall eine Taschenlampe, die Sie flach über die Oberfläche führen (Streiflicht), um Unebenheiten sichtbar zu machen.
  • Rückstände analysieren
    Sind es nur Flecken oder sind es „eingebrannte“ Partikel? Zementschleier oder Metallspritzer vom Flexen lassen sich nicht einfach wegputzen – sie erfordern eine chemische oder mechanische Spezialbehandlung.
  • Kanten- und Randzonen
    Prüfen Sie die Ränder auf Muschelausbrüche. Diese können thermische Spannungen verursachen und später zu spontanem Glasbruch führen. Ein hohes Risiko für die Gewährleistungszeit!
  • Dokumentation ohne Kleberückstände
    Markieren Sie Mängel niemals mit aggressivem Klebeband oder Edding direkt auf dem Glas. Die Rückstände können sich durch UV-Strahlung einbrennen. Nutzen Sie stattdessen Fotos mit einem Referenzobjekt (z. B. einer Münze) und erfassen Sie die Position im Grundriss.

Wenn Sie fündig werden: Polygon ist Ihr Backup

Haben Sie Kratzer oder Verätzungen dokumentiert? Dann ist jetzt schnelles Handeln gefragt. Als schweizweiter Marktführer in der Glasoberflächensanierung ist GLASSRESQ darauf spezialisiert, genau diese Mängel vor Ort zu beheben.

Von unserer Zentrale in Wädenswil aus schicken wir Experten in alle Kantone, um Ihre Abnahme zu retten. Oft können wir die Schäden so kurzfristig sanieren, dass der Mieter beim Einzug eine perfekte, makellose Scheibe vorfindet.

Systematik schlägt Zufall

Wer Glasflächen nach einem festen System prüft, erkennt Mängel, bevor sie zum teuren Streitfall werden. Eine rechtzeitige Sanierung ist immer günstiger als ein späterer Austausch unter Zeitdruck.

Benötigen Sie eine fachliche Einschätzung zu einem Glasschaden?
Senden Sie uns ein Foto oder rufen Sie uns an. Wir unterstützen Bauleiter in der ganzen Schweiz dabei, Qualität ohne Kompromisse zu liefern.

Kontaktieren Sie die Spezialisten von GLASSRESQ – wir retten Ihr Glas.

Kratzer durch Handwerker – Wer haftet und was ist die Lösung?

Kratzer durch Handwerker – Wer haftet und was ist die Lösung?

Stellen Sie sich vor, die Gerüste an Ihrem Neubauprojekt werden endlich abgebaut. Das Licht fällt zum ersten Mal ungehindert durch die grosszügigen Fensterfronten, und dann sehen Sie es: feine Schleifspuren vom Gipser, Kratzer von der Reinigung oder hartnäckige Spritzer, die unvorsichtig entfernt wurden. Der Schreck sitzt tief, denn die Bauabnahme steht kurz bevor. Wer übernimmt nun die Verantwortung? Und muss die Scheibe jetzt wirklich mühsam ausgetauscht werden?

Auf Schweizer Baustellen, von St. Gallen bis Genf, ist dies eines der emotionalsten Themen. Handwerker stehen unter Zeitdruck, und Glas ist ein empfindliches Gut. Doch ein Kratzer bedeutet heute nicht mehr automatisch, dass der gesamte Fensterflügel ersetzt werden muss.

Die Haftungsfalle: Ein Problem für Bauleiter und Handwerker

Oft ist es schwer nachzuweisen, wer den Kratzer verursacht hat. War es der Gipser beim Verputzen der Laibung? Der Maler beim Abkleben? Oder die Baureinigung mit einer unsachgemässen Klinge? Meistens führt dies zu langwierigen Diskussionen zwischen den Gewerken, Verzögerungen im Zeitplan und Stress mit der Bauherrschaft.

Hier kommen wir als Polygon Smart Repair ins Spiel. Mit unserer Marke GLASSRESQ bieten wir eine Lösung an, die den Konflikt entschärft: Wir sanieren die Oberfläche so perfekt, dass kein Austausch nötig ist. Das spart nicht nur Geld, sondern schont auch die Nerven aller Beteiligten.

Polieren statt Ersetzen: Die sanfte Revolution

Der Austausch einer grossen Festverglasung ist ein logistischer Kraftakt: Kranmiete, Saugheber, neue Scheibe, Entsorgung der alten – und das alles bei laufenden Anschlussarbeiten. Unsere Technik ist anders. Wir kommen mit unseren mobilen Teams direkt zu Ihnen auf die Baustelle.

Mit dem patentierten GLASSRESQ-Verfahren schleifen und polieren wir die Beschädigung punktgenau aus der Glasoberfläche heraus. Das Ergebnis? Eine optisch einwandfreie Scheibe ohne Verzerrungen (Linseneffekt). Ob Sie uns in unserem Hauptsitz in Wädenswil kontaktieren oder ein Projekt in einer anderen Region der Schweiz haben: Wir sind schweizweit für Sie da.

Warum GLASSRESQ die klügere Wahl ist

  • Zeitersparnis: Eine Sanierung dauert meist nur wenige Stunden, während die Lieferzeit für Spezialglas Wochen betragen kann.
  • Nachhaltigkeit: Wir erhalten das bestehende Glas und vermeiden unnötigen Abfall und CO₂-Emissionen durch Transport und Produktion.
  • Kosten: In der Regel ist die Sanierung bis zu 80 % günstiger als ein Austausch.

Dokumentieren und agieren

Lassen Sie sich nicht von Kratzern den Projektabschluss diktieren. Der erste Schritt sollte immer eine fachmännische Beurteilung sein. Wir prüfen für Sie vor Ort, ob die Sanierung technisch machbar ist – was in über 90 % der Fälle der Fall ist.

Haben Sie Kratzer auf Ihrer Baustelle entdeckt? Zögern Sie nicht. Rufen Sie uns für eine unverbindliche Schadensanalyse an. Wir helfen Ihnen, die Bauabnahme ohne teure Verzögerungen und Streitigkeiten über die Bühne zu bringen.

Kontaktieren Sie die Spezialisten von GLASSRESQ – wir retten Ihr Glas.

Swissbau Basel 2026 – Reparieren statt Ersetzen als gelebte Praxis

Swissbau Basel 2026 – Reparieren statt Ersetzen als gelebte Praxis

Ein Nachbericht von Dominic Duer, Geschäftsführer GLASSRESQ

Praxisnaher Messeauftritt von GLASSRESQ und SMARTRESQ

Die Swissbau 2026 in Basel war für GLASSRESQ und SMARTRESQ ein voller Erfolg. Nicht wegen Messelautstärke oder Hochglanzinszenierung, sondern wegen Substanz. Wegen echter Gespräche. Wegen sichtbar funktionierender Handwerksarbeit. Und wegen eines klaren Signals aus dem Markt: Sanieren statt Ersetzen ist kein Randthema mehr, sondern ein ernstzunehmender Lösungsansatz für Bauherren, Planer, Ausführende und Immobilienverantwortliche.

Unser Messeauftritt war bewusst praxisnah konzipiert. Keine abstrakten Versprechen, keine Renderings, keine theoretischen Nachhaltigkeitsclaims. Wir haben live gezeigt, was möglich ist. Glas, Metall, Holz, Kunststoff. Kratzer, Funkenflugschäden, Verätzungen, Druckstellen, Oberflächenfehler. Schäden, die im Alltag von Bauprojekten entstehen und oft reflexartig zum Austausch führen. Genau hier setzen wir an.

Sanierungen live vor Ort

Während der gesamten Messe haben wir Sanierungen direkt vor Ort durchgeführt. Sichtbar. Nachvollziehbar. Ohne Schnitte. Ohne Tricks. Besucher konnten den kompletten Prozess verfolgen: vom beschädigten Bauteil bis zur technisch und optisch einwandfreien Oberfläche. Die Reaktionen waren eindeutig. Überraschung. Interesse. Skepsis, die sich in Zustimmung wandelte. Viele Gespräche begannen mit der Frage, ob das wirklich hält. Sie endeten mit konkreten Projektbeispielen und belastbaren Zahlen.

 

 

Besucherreaktionen und Marktresonanz

Was besonders auffiel: Das Publikum war vorbereitet. Architekten, Bauleiter, Investoren, Facility Manager. Sie kamen nicht mehr mit der Frage, ob Reparatur möglich ist, sondern wann sie sinnvoller ist als Ersatz. Genau diese Verschiebung ist entscheidend. Wirtschaftlichkeit, Zeitersparnis und Nachhaltigkeit werden nicht mehr getrennt betrachtet. Sie greifen ineinander.

 

GLASSRESQ und SMARTRESQ – Lösungen für den Bestand

GLASSRESQ steht für Glas- und Oberflächensanierung auf industriellem Niveau. Unsere Verfahren sind entwickelt für reale Baustellenbedingungen, nicht für Laborumgebungen. Staubarm. Effizient. Reproduzierbar. In vielen Fällen bis zu 90 Prozent günstiger als ein Austausch. Vor allem aber: sofort verfügbar. Kein Warten auf Neuteile, keine Lieferketten, keine Stillstände.

SMARTRESQ ergänzt diesen Ansatz konsequent. Fenster- und Türprofile aus Aluminium, Stahl, Holz oder PVC lassen sich instand setzen, ohne den Rahmen zu demontieren. Gerade im Bestand ist das ein entscheidender Vorteil. Erhalt statt Rückbau. Reparatur statt Entsorgung. Diese Logik ist technisch ausgereift und wirtschaftlich belegt.

Hohe Besucherinteraktion und praxisnahes Gewinnspiel

Das Interesse an unserem Stand war konstant hoch. Nicht punktuell, sondern über alle Messetage hinweg. Viele Besucher kamen gezielt zurück, brachten Kollegen mit, stellten Detailfragen. Das zeigt, dass das Thema nicht nur Neugier erzeugt, sondern Relevanz besitzt. Besonders auffällig war der Zuspruch aus dem Bereich Bestandssanierung, Hotellerie, öffentliche Bauten und hochwertige Wohnprojekte.

Ein weiterer Schwerpunkt war unser Gewinnspiel, das wir bewusst nicht als reines Marketinginstrument verstanden haben. Die Teilnahmezahlen waren hoch, die Rückmeldungen konkret. Die Preise wurden inzwischen an die Gewinner versendet. Entscheidend war nicht der Anreiz, sondern der Austausch, der daraus entstanden ist. Kontakte, die bleiben. Gespräche, die weitergeführt werden.

Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Marktentwicklung

Die Swissbau ist ein Spiegel der Branche. Was dort diskutiert wird, kommt im Markt an. In diesem Jahr war deutlich zu spüren, dass der Nachhaltigkeitsbegriff an Schärfe gewonnen hat. Weniger Symbolik, mehr Umsetzbarkeit. Weniger Absichtserklärungen, mehr operative Lösungen. Sanierung passt exakt in diese Entwicklung. Sie spart Ressourcen, reduziert CO₂, verkürzt Bauzeiten und senkt Kosten. Nicht theoretisch, sondern messbar.

Als Geschäftsführer sehe ich diese Entwicklung nicht als Trend, sondern als notwendige Korrektur. Der reflexhafte Austausch von Bauteilen ist weder wirtschaftlich noch ökologisch zeitgemäß. Reparatur ist kein Kompromiss, sondern eine qualifizierte technische Entscheidung. Voraussetzung ist Know-how, Erfahrung und ein klarer Qualitätsanspruch. Genau dafür steht GLASSRESQ.

Sanieren wird Standard

Mein persönliches Fazit zur Swissbau 2026 ist klar: Die Branche ist weiter als ihr Ruf. Die Bereitschaft, neue Wege zu gehen, ist vorhanden. Was fehlt, sind oft belastbare Beispiele. Diese Beispiele liefern wir täglich. Auf Baustellen. In Bestandsobjekten. Unter realen Bedingungen.

Ich bin überzeugt, dass sich der Fokus weiter verschieben wird. Sanieren statt Austauschen wird nicht nur akzeptiert, sondern erwartet werden. Nicht als Ausnahme, sondern als Standardprüfung. Diese Entwicklung werden wir aktiv mitgestalten. Mit Handwerk. Mit Technik. Mit Verantwortung.

Die Swissbau 2026 hat gezeigt, dass dieser Weg richtig ist.

Vielen Dank an alle die uns besucht haben.
Euer Dominic Duer

Beurteilung von Glaskratzern und -schäden nach Schweizer Normen

Beurteilung von Glaskratzern und -schäden nach Schweizer Normen

Prüfbedingungen nach SIGAB und SIA 118/272 (Sichtprüfung)

In der Schweiz werden Glasoberflächen nach klar definierten Kriterien visuell geprüft, um Kratzer oder andere Schäden zu bewerten. Gemäß SIGAB-Richtlinie 006 („Visuelle Beurteilung von Glas am Bau“) und den Baustandards (u.a. SIA 118) erfolgt die Abnahme mittels optischer Sichtprüfung unter festgelegten Bedingungen:

  • Betrachtungsabstand:

Etwa 3 Meter Abstand von der Glasfläche. Ist der Raum kleiner (z.B. schmale Flure oder Badezimmer), wird die vorhandene Raumtiefe als Distanz genutzt.

  • Lichtverhältnisse:

Diffuses Tageslicht oder normales Raumlicht; keine direkte Sonneneinstrahlung oder gezielte Beleuchtung, insbesondere kein Streiflicht, das Mängel unnatürlich hervorhebt. Die Prüfung findet idealerweise bei bedecktem Himmel statt (bzw. gleichmäßiger Innenbeleuchtung).

  • Betrachtungswinkel:

Senkrecht zur Glasoberfläche von der Hauptansichtsseite aus. Bei durchsichtigen Verglasungen (z.B. Trennwänden) wird nach Möglichkeit von beiden Seiten geprüft. Geringe Abweichungen bis etwa 30° zur Senkrechten sind zulässig, um die Scheibe im üblichen Nutzungswinkel zu betrachten.

  • lSauberkeit und Markierung:

Die Glasscheiben müssen sauber sein; eventuelle Beanstandungen dürfen nicht vorab markiert werden, damit die Beurteilung unbeeinflusst bleibt.

Diese Prüfbedingungen entsprechen den allgemein anerkannten Regeln. Auch SIA Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) schreibt eine solche Sichtprüfung vor. Kleine Kratzer oder ähnliche Spuren, die unter den obigen Bedingungen aus 3 m Entfernung nicht erkennbar sind, gelten demnach nicht als Mangel.

Die Abnahme von Glasarbeiten erfolgt also nach dem Kriterium der normalen Nutzungssicht: Was der Betrachter aus üblichem Abstand bei normalem Licht nicht sieht, wird toleriert.

Geltungsbereich: Alle Glasflächen (auch innen)

Die beschriebenen Beurteilungskriterien gelten für alle bauüblichen Glasflächen, egal ob innen oder aussen. Die SIGAB-Richtlinie 006 erfasst das gesamte Spektrum von Bauglas, darunter Fenster- und Fassadenglas, aber eben auch Innenverglasungen wie Spiegel (Silberspiegel), Duschabtrennungen, Glastüren oder Büro-Trennwände aus Glas. Somit wird z.B. ein Badezimmerspiegel oder eine Glasduschwand nach den gleichen Prinzipien beurteilt wie eine Fassadenscheibe. Natürlich ist bei kleinen Innenräumen der Prüfabstand entsprechend der Raumgrösse angepasst (siehe oben). Entscheidend ist, dass die Beurteilung unter den üblichen Betrachtungsbedingungen der jeweiligen Nutzung erfolgt, bei Spiegeln also aus typischer Abstand im Raum, bei Glastrennwänden von beiden Seiten etc. Auch Beschichtungen oder Tönungen werden berücksichtigt: man prüft stets von der Seite, von der aus die Glasscheibe primär genutzt bzw. betrachtet wird.

Für alle Glasarten und -produkte (Floatglas, ESG, VSG, Isolierglas, beschichtetes Glas etc.) existieren in der Richtlinie spezifische Toleranzwerte, aber die grundlegenden Sichtprüfungs-Bedingungen bleiben gleich. Kurz gesagt: Überall dort, wo Glas im Bau eingesetzt wird, ob Fenster, Türverglasung, Spiegel oder Duschkabine, gelten diese Schweizer Bewertungsmassstäbe.

Kriterien: Schaden oder tolerierbarer Schönheitsfehler?

Ob ein Kratzer oder anderer Befund als Schaden (Mangel) einzustufen ist, hängt von Grösse, Anzahl und Sichtbarkeit des Fehlers ab. Die SIGAB-Norm unterscheidet verschiedene Fehlerarten und definiert Zulässigkeiten (Toleranzen) je nach Ausprägung und Position auf der Scheibe (Hauptsichtzone vs. Randbereich). Im Folgenden die wichtigsten Richtlinien zur Beurteilung:

Haarkratzer (sehr feine Kratzer): Als Haarkratzer bezeichnet man mikroskopisch feine Kratzer, die mit dem Fingernagel nicht spürbar sind und nur bei direktem Streiflicht auffallen. Solche feinen, vereinzelten Kratzer gelten in der Regel als tolerierbar, solange sie nicht gehäuft auftreten und unter den normalen Prüfbedingungen (3 m, diffuses Licht) praktisch unsichtbar bleiben. Sie stellen also meist keinen Schaden dar, sondern werden als optisch vernachlässigbar eingestuft.

Kratzer mittlerer Intensität: Dies sind Kratzer, die man mit dem Fingernagel gerade spüren kann und die bei der standardmässigen Prüfung erkennbar werden. Einzelne mittelstarke Kratzer sind bis zu einer begrenzten Länge noch zulässig. In der Hauptzone einer Scheibe dürfen z.B. einzelne Kratzer solcher Art nur einige Zentimeter lang sein, in der Randzone etwas länger, ehe sie als Mangel gelten. Ausserdem darf die Summe aller Kratzer in einem Feld gewisse Gesamtlängen nicht überschreiten. Sind mehrere mittlere Kratzer vorhanden, werden ihre Längen addiert und ebenfalls limitiert toleriert (in größeren Scheiben etwas mehr als in kleinen). Vereinfacht gesagt: kurze, vereinzelte Kratzer mittlerer Stärke können akzeptabel sein, aber häufen sie sich oder werden sie länger, gelten sie als Schaden.

Tiefe bzw. schwere Kratzer: Kratzer schwerer Intensität sind deutlich fühlbar, können abgeplatzte Ränder haben und sind aus jedem Winkel sofort erkennbar. Solche Kratzer werden kaum toleriert. Bereits ein einzelner tiefer Kratzer, der mit blossem Auge bei diffusem Licht auffällt, stellt in der Regel einen nicht akzeptablen Mangel dar. Die Norm erlaubt hier allenfalls sehr kurze Längen (z.B. < 2–3 cm) in Ausnahmefällen. Praktisch bedeutet das: ein grober Kratzer, der ins Glas eingeschnitten ist oder weiße „Schlieren“ hat, gilt klar als Schaden, der beseitigt werden muss (etwa durch Auspolieren oder Scheibentausch).

Punktförmige Fehler (Einschlüsse, Spritzer, Einbrennpunkte): Unter diese Kategorie fallen kleine Punkte, Bläschen oder Flecken im Glas. Sie können aus der Produktion stammen (z.B. kleine Luftblasen, Einschlüsse) oder erst vor Ort entstehen, etwa Farbspritzer oder durch Flexarbeiten eingebrannte Metallpartikel auf der Oberfläche. Zulässig sind sehr kleine Punkte bis ~0,5 mm praktisch unbegrenzt, da sie mit bloßem Auge kaum wahrnehmbar sind. Auch einzelne Punkte um ~1 mm sind normalerweise kein Mangel, sofern sie vereinzelt bleiben (nicht mehr als 3–4 Stück auf engem Raum). Grössere Punkte um ~2 mm Durchmesser dürfen in der Hauptzone nur in geringer Anzahl vorkommen (z.B. maximal 3 Stück bei kleinen Scheiben). Alles darüber hinaus, insbesondere Punkte >3 mm, ist in der Hauptsichtzone nicht zugelassen und würde als Schaden beanstandet. Ein Einbrennpunkt durch Flexarbeiten (Schweiss-/Schleiffunken, die ins Glas eingebrannt sind) erzeugt meist einen dunklen, rauen Fleck. Bereits aus 3 m Abstand können solche Spritzer auffallen, da sie das Licht anders reflektieren. In der Praxis gilt: Sichtbare Einbrennpunkte sind nicht tolerierbar, zumal sie das Glas irreversibel schädigen. Häufig können solche Einbrandmarken durch ein Auspolieren vollständig entfernt werden.

Kantenbeschädigungen (Glasmuscheln): Hiermit sind kleine Absplitterungen am Glasrand gemeint, oft halbmondförmig („Muscheln“). Solche Randmuscheln können z.B. beim Zuschneiden oder durch einen Schlag auf die Kante entstehen. Im verdeckten Randbereich einer Verglasung (der Falz, der später im Rahmen sitzt) sind kleine, flache Abplatzungen meist akzeptabel, solange die Statik nicht beeinträchtigt ist. Befindet sich eine Absplitterung jedoch im sichtbaren Bereich der Scheibe (also ausserhalb der Rahmenabdeckung), wird sie wie ein punktförmiger Fehler beurteilt. Kleinere Abplatzungen könnten unter die oben genannten Toleranzen für Punkte fallen – grosse oder auffällige „Muscheln“ in der Sichtfläche stellen hingegen einen Mangel dar und sind unzulässig. Ein deutlich sichtbarer Ausbruch am Rand der freien Glasfläche würde demnach als Schaden gelten und z.B. beim Bauabnahmetermin beanstandet werden.

Zusammenfassung für die Praxis:

Massgeblich ist, ob ein Kratzer oder Fleck unter normalen Betrachtungsbedingungen ins Auge fällt. Nach Schweizer Norm gilt ein Glas als einwandfrei, wenn etwaige Makel nur bei bewusstem Suchen unter ungünstigem Licht sichtbar werden. Nicht jeder feine Kratzer ist also ein Schaden. Insbesondere kleinste Kratzer oder Oberflächenspuren, die aus 3 m Distanz bei diffusem Licht nicht erkennbar sind, gelten nicht als Mangel. Kunden sollten informiert werden, dass eine absolut lupenreine Glasfläche in der Baupraxis kaum realistisch ist, minimale Punkte oder Haarkratzer können auftreten, liegen aber im Toleranzbereich der Norm. Als Schaden zu werten sind hingegen all jene Kratzer und Beschädigungen, die offensichtlich sichtbar sind und die festgelegten Toleranzen überschreiten. In solchen Fällen besteht ein Reklamationsgrund, und die Scheibe muss entweder nachgebessert (z.B. professionell poliert) oder, falls die Beeinträchtigung zu stark ist, ersetzt werden.

Diese klare Richtlinie nach SIGAB und SIA stellt sicher, dass sowohl Handwerker als auch Kunden eine einheitliche Basis zur Beurteilung von Glasfehlern haben und objektiv entscheiden können, ob es sich um einen behebbaren Schaden handelt oder um ein hinzunehmendes optisches Merkmal.

Quellen: Die obigen Informationen basieren auf der SIGAB-Richtlinie 006 „Visuelle Beurteilung von Glas am Bau“ (Ausgabe 2015/2024), den Schweizer Normen (SIA 118 und SIA 331) sowie branchenüblichen Toleranzangaben. Diese Richtlinien werden von Schweizer Glasfachverbänden und Herstellern (z.B. Flachglas Schweiz, Glas Trösch) empfohlen und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Fensterbauer explizit genannt. Sie dienen als anerkannte Grundlage, um Glasoberflächen fair und einheitlich zu bewerten und unseren Kunden transparent zu machen, wann ein Kratzer ein echter Schaden ist und wann nicht.

Arten von Glasschäden – ein Überblick

Glas kann auf unterschiedliche Weise beschädigt werden, beispielsweise durch mechanische Einflüsse, chemische Substanzen oder plötzliche Temperaturschwankungen. Je nach Ursache entstehen dabei verschiedene Schadensbilder: feine Kratzer auf der Oberfläche, matte Verätzungen oder sogar Risse und Sprünge im Glas. Für eine erste Einschätzung ist es wichtig, diese häufigen Glasschäden zu kennen und voneinander unterscheiden zu können.

Unser PDF „Arten von Glasschäden bietet Ihnen dazu eine übersichtliche Orientierungshilfe. Darin erklären wir die gängigsten Schadensarten, ihre typischen Merkmale und jeweiligen Ursachen. So können Sie leichter erkennen, ob es sich bei Ihrem Glasschaden um einen oberflächlichen Kratzer, eine chemische Verätzung oder einen tieferen Riss im Glas handelt und den Schaden besser einordnen.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihren Glasschaden einschätzen lassen? Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie können sogar gleich ein Foto Ihres Glases hochladen. Wir melden uns schnell und zuverlässig bei Ihnen!

Bauherren Podcast Schweiz mit Marco Fehr – Folge 231

Bauherren Podcast Schweiz mit Marco Fehr – Folge 231

Von Podcast-Gast Brian Heussen, zuständig für Vertrieb und Marketing bei Axis Project, erfährst du…

  • …was zurzeit die häufigsten Aufträge der Firma sind,
  • …welche Materialien sich für Baukosmetik besonders eignen,
  • …wie das Ausbessern einer Holztüre abläuft,
  • …aus welchen Fachbereichen die Mitarbeiter bei Axis Projekt stammen und
  • …was das bisher aufregendste Projekt des Unternehmens war.