Gebäudeverglasung

Arten und Anwendungen von Gebäudeverglasung

In den Sommermonaten sind die Innenräume von Gebäuden mit Gebäudeverglasung vor Überhitzung und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Das Gegenteil ist in den drei übrigen Jahreszeiten der Fall, hier sollen die solaren Gewinne möglichst groß sein, damit die Behaglichkeit erhöht und die Heizkosten reduziert werden können. Hier spielt die Wahl der richtigen Gebäudeverglasung eine wichtige Rolle.

Bedrucktes Glas

Eine Verringerung der Strahlungstransmission ist durch partiell undurchsichtige Flächen möglich, die im Siebdruckverfahren auf die Gebäudeverglasung aufgebracht werden. Bei diesem Verfahren werden keramische Schichten während der Glasherstellung in die Oberfläche eingebrannt. Die Glasscheibe ist nur noch bedingt durchsichtig, die transparente Fläche für die Sonneneinstrahlung ist geringer geworden. Aus der Intensität der Bedruckung, d.h. aus dem Verhältnis von transparenter zu nicht transparenter Fläche, ergibt sich die Sonnenschutzwirkung der Gebäudeverglasung. Als alleiniger Sonnenschutz ist dieses Verfahren allerdings nur für Nutzungen mit geringen Anforderungen an Sehaufgaben, wie z.B. Erschließungsbereiche oder kurzzeitig genutzte Räume, geeignet.

Vertikalverglasung

Im Glasbau stellen Vertikalverglasungen bei den Gebäudeverglasungen den häufigsten Anwendungsfall dar. Linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen sind in DIN 18008-2 Glas im Bauwesen bauaufsichtlich geregelt. Ihre Neigung darf maximal 10° gegenüber der Vertikalen betragen; ist der Neigungswinkel der Gebäudeverglasung größer, handelt es sich um eine Horizontalverglasung. Die Verglasungen dürfen lediglich durch kurzfristige Einwirkungen aus Wind belastet werden. Das Eigengewicht der Scheiben wird über Verklotzungen oder andere mechanische Halterungen abgetragen. Ist bei Vertikalverglasungen sowie der Gebäudeverglasung mit Anhäufungen von Schnee zu rechnen, wie z.B. bei Sheddächern, gelten die Anforderungen für Überkopfverglasungen. In Abhängigkeit von der Nutzung können jedoch zum Schutz von Verkehrsflächen oder vor dem Anprall von Personen (weicher Stoß) weiterführende Nachweise erforderlich sein. In diesen Fällen sind die besonderen Anforderungen für absturzsichernde Verglasungen zu erfüllen.

Vertikalverglasungen und eine Gebäudeverglasung, die keine besonderen absturzsichernden Funktionen übernehmen, sind für planmäßige Lasten wie Wind (DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke), klimatische Einwirkungen auf die Gebäudeverglasung (bei Isolierverglasungen) und Eigengewicht zu bemessen. Die statischen Nachweise sind entsprechend DIN 18008-1 zu führen. Für Verglasungen, deren Oberkante mehr als 4,00 Meter über einer Verkehrsfläche liegt, gelten folgende konstruktive Anforderungen:

  • Monolithische Gebäudeverglasung und Einfachverglasungen aus grob brechenden Glasarten (z.B. thermisch entspanntes Floatglas, Teilvorgespanntes Glas (TVG), etc.) und Verbundglas müssen allseitig gelagert sein
  • Monolithische Gebäudeverglasung und Verglasungen aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) und monolithisches Einscheibensicherheitsglas in Mehrscheiben-Isolierverglasungen, müssen einem Heißlagerungstest (ESG-H) unterzogen werden

Zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit linienförmig gelagerter Vertikalverglasungen der Gebäudeverglasung ist die Durchbiegung der Glasscheiben auf 1/100 der maßgeblichen Stützweite zu beschränken. Auf diese Begrenzung kann verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass infolge der Durchbiegung der Gebäudeverglasung eine Mindestauflagerbreite bzw. Einstandstiefe von 5 mm auch dann noch vorhanden ist, wenn die gesamte Sehnenverkürzung der Gebäudeverglasung nur einem Auflager zugesprochen wird. Bei Isolierverglasungen sollten die ggf. höheren Anforde­rungen der Hersteller an die Durchbiegungsbegrenzung berücksichtigt werden.

Für den Nachweis der Tragfähigkeit ist bei der Ermittlung des Widerstandes gegen Spannungsversagen für Gebäudeverglasung ohne thermische Vorspannung der Beiwert zur Berücksichtigung der Konstruktionsart kc = 1,8 bzw. für thermisch vorgespannte Gläser kc = 1,0 zu wählen. Hiermit soll für die Bemessung von Gläsern ohne thermische Vorspannung die geringere Schadensfolge (höhere Resttragfähigkeit) bei Bruchversagen der Gebäudeverglasung rechnerisch berücksichtigt werden.

Zwei- oder Dreischeiben-Gebäudeverglasungen aus thermisch entspanntem Floatglas, Teilvorgespanntem Glas, (heißgelagertem) Einscheibensicherheitsglas und Verbundsicherheitsglas (VSG) aus vorgenannten Glasarten, welche nur durch Wind (charakteristischer Wert der Windlast: 0,8 kN/m²), Eigengewicht und klimatische Einwirkungen auf die Gebäudeverglasung belastet werden, allseitig linienförmig gelagert sind und geometrische Grenzen nicht überschreiten (Scheibenflächen ≤ 1,6 m², Scheibendicken > 4 mm, Differenz der Scheibendicken ≤ 4 mm, Scheibenzwischenraum ≤ 16 mm), können für Einbauhöhen der Gebäudeverglasung bis 20 m ohne rechnerischen Nachweis verwendet werden.